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Förderung

Das Referat 640 - Förderung und Agrarmarketing - der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft unterstützt Landwirte und Unternehmer des Ernährungshandwerks und der Ernährungswirtschaft bei Ihren Fragen zu den verschiedenen Fördergebieten.

Bei den Fördermaßnahmen, für die das Referat 640 federführend und als zuständige Stelle für die Bewilligung benannt ist, handelt es sich im Einzelnen um:

  1. Förderung auf Grund des Marktstrukturgesetzes

  2. Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte / Startbeihilfen und Vermarktungskonzeptionen

  3. Innovationsförderung der Land- und Ernährungswirtschaft

  4. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse

  5. Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse

  6. Absatzförderung zur Verbesserung der Marktposition landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Nachfolgend haben wir Ihnen Kurzfassungen zu den genannten Förderprogrammen zusammengestellt. Ausführlichere Angaben finden Sie in den Förderrichtlinien, die Sie auf den Programmseiten von Thüringen Agrar herunterladen können. Nähere Informationen erhalten Sie auch direkt von den zuständigen Sachbearbeitern. Wir beraten Sie gern.


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Geprüfte Qualität - Thüringen